Liebe Leserin, lieber Leser,

mit der Verabschiedung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wurden die europäischen und nationale Regelungen zum Daten­schutz einheitlich novelliert. Dadurch wurde es notwendig auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an die neuen Gegebenheiten der EU-DSGVO anzupassen.

Beschlossen wurde das „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“, mit dem das „alte“ Bundesdatenschutzgesetz mit den neuen Vorgaben in Einklang gebracht wurde.

Das Ergebnis trägt wieder den Namen „Bundesdatenschutzgesetz“ nur jetzt mit dem Zusatz „neu“ (kurz: BDSG-neu). Es hat das „alte“ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) am 25. Mai 2018 abgelöst!

Somit wurde der 25. Mai 2018 zu einem sehr wichtigen Stichtag für alle Unter­neh­men in Deutschland und in Europa, da genau ab diesem Zeitpunkt nur noch und ausschließlich die neuen Datenschutz-Verordnungen und -Gesetze zur Geltung kommen.

Grund genug, die wichtigsten Informationen, des seit Mai 2018 gültigen Bundes­daten­schutzgesetzes (BDSG-neu) in Verbindung mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung in den Fokus  zu stellen.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen oder eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer + 49 (6571) 17406-0 oder
per E-Mail info[at]vindex-datenschutz.de

Mit besten Grüßen

 

 

 

 

 


Konrad Becker

Externer Datenschutzbeauftragter
Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit