Home-Office trotz Corona sicher umsetzen

Vor dem Hintergrund der „Corona-Krise“ entsteht vermehrt der Wunsch, zur Vermeidung von Infektionsrisiken am Arbeitsplatz Homeoffice-Arbeitsplätze einzurichten. Eine Homeoffice-Tätigkeit kann aber weder vom Arbeitgeber einseitig angeordnet noch kann sie vom Beschäftigten einseitig eingefordert werden. Allerdings kann sich bei einem Infektionsfall im Unternehmen eine andere Beurteilung ergeben und eine verstärkte Forderung nach einer Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen entstehen.

Die Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes muss von beiden Seiten einvernehmlich vereinbart werden. Neben diesen arbeitsrechtlichen Fragen sind auch datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten, denn der Arbeitgeber ist auch bei einem Homeoffice-Arbeitsplatz für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortlicher i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO und damit gem. Art. 24 DSGVO für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und die Einrichtung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen verantwortlich.

Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Regelungsbedarf hinsichtlich der Einrichtung des Homeoffice-Arbeitsplatzes und der Gestaltung der Arbeitsabläufe. Insbesondere müssen datenschutzrechtliche Regelungen getroffen werden, die unter den besonderen Bedingungen des Homeoffice-Arbeitsplatzes einen angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten sicherstellen.

Technische und organisatorische Maßnahmen, die im Unternehmen in Form von Sicherheitsrichtlinien geregelt sind, bedürfen ebenfalls teilweise einer Anpassung an die Verhältnisse des Homeoffice. Schließlich soll das im Unternehmen aufgebaute Schutzniveau durch die Corona-Pandemie keine Hintertür für Hacker bekommen. Im Home-Office muss das gleiche Schutzniveau wie im Unternehmen erreicht werden. Das gilt für Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle und Weitergabekontrolle etc. Somit gehören nicht mehr benötigte Papierunterlagen auch nicht in die blaue Tonne, sondern in den Aktenvernichter.

Eine mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmte Home-Office-Richtlinie gibt ihnen und Ihren Mitarbeitern mehr Sicherheit bei der Arbeit im Home-Office. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen dabei.

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Hinweise zum Versand von E-Mails

Sie wollen uns vertrauliche Daten senden? Dann tun sie das bitte auch vertraulich und senden uns die Daten nur verschlüsselt. Unverschlüsselte E-Mails schützen die übertragenen Inhalte nicht ausreichend. Nur der verschlüsselte Versand Ihrer E-Mail stellt sicher, dass nur wir als Empfänger diese Daten entschlüsseln können.

Der einfachste Weg ist die Verschlüsselung mittels PGP. Damit können Sie mit dem unten angeführten Schlüssel eine E-Mail so verschlüsseln, dass Sie nur für uns lesbar ist. Lediglich die Betreffzeile bleibt unverschlüsselt, diese sollte keine personenbezogenen Daten enthalten.

Passende Software finden Sie z. B. unter https://www.gpg4win.de.

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Diesen Schlüssel können Sie verwenden um E-Mails an uns vor dem Versand zu verschlüsseln. Dieser Schlüssel ist für die E-Mail-Adresse: info[a]vindex-datenschutz.de gültig.  Im Anschluss fiunden sie unseren Public Key auch noch im Testformat.

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